06.04.2021

TEILNAHMEBEDINGUNGEN für Bike2School

Die Teilnahmebedingungen gelten zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Stadt Osnabrück und den jeweiligen Teilnehmenden, wenn sich der oder die Teilnehmende an der Bike2School-Kampagne („Kampagne“) durch Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen beteiligt.

Nutzung von App und Kartenmaterial

Der Landkreis Osnabrück und die Stadt Osnabrück sind lediglich Anbieter der Kampagne. Die Nutzungsrechte an dem Programm („App“) und/oder dem Kartenmaterial ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen den jeweiligen Teilnehmenden und dem Anbieter der App, Bike Citizens.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an der Kampagne sind alle Schülerinnen und Schüler des Landkreises Osnabrück und der Stadt Osnabrück ab „Jahrgangsstufe 5“, sowie die Lehrer und Lehrerinnen, und sonstiges Schulpersonal des Landkreises Osnabrück und der Stadt Osnabrück. Die Teilnahme ist nur im Team von mindestens zwei und höchstens fünf Personen möglich. Die Teilnahme an der Kampagne ist für die Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Lehrerinnen, und für das Schulpersonal kostenlos. Unter Umständen fallen Gebühren bei Dritten durch die Nutzung der erforderlichen Internetverbindung an.

Ziel der Challenge, Gewinne, Spielregeln, Auswahlkriterien

Unter den teilnehmenden Schulen werden vom Landkreis Osnabrück und der Stadt Osnabrück Prämien vergeben. Ziel für die teilnehmenden Schulen an der Kampagne ist es, möglichst viele Punkte durch Fahrten ihrer Schülerinnen und Schüler, ihrer Lehrerinnen und Lehrer, und ihr Schulpersonal mit dem Fahrrad oder E-Bike zu erreichen und dadurch das Bewusstsein für umweltfreundliche Mobilität zu stärken. Alle Fahrten, die mit der App aufgezeichnet werden, fließen in die Bewertung ein (nicht nur die Schulwege). Es ist den Teilnehmenden untersagt, die Ergebnisse durch Fahrten mit anderen Verkehrsmitteln als Fahrrädern oder E-Bikes, oder auf sonstige Weise zu manipulieren.

Ausschluss von Teilnehmenden

Der Landkreis Osnabrück und die Stadt Osnabrück behalten sich vor, einzelne Teilnehmende oder Teams von der Kampagne auszuschließen, die schuldhaft gegen diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder die Spielregeln verstoßen haben. Im Falle eines Ausschlusses können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

Sicherheitshinweise

Der Landkreis Osnabrück und die Stadt Osnabrück empfehlen für die Teilnahme ein Mindestalter von zehn Jahren und eine positiv absolvierte Fahrradprüfung der Schülerinnen und Schüler. Der Landkreis Osnabrück und die Stadt Osnabrück empfehlen den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, bei Unsicherheiten ihrer Kinder im Straßenverkehr die Kinder am Schulweg zu begleiten und ihnen so die Freude am Fahrradfahren näherzubringen. Die Erziehungsberechtigten sollen gemeinsam mit ihren Kindern im Vorfeld im Webroutenplaner der App einen sicheren und angenehm zu fahrenden Weg zur Schule und zu anderen Zielen heraussuchen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit soll der Routenplaner von den Kindern nicht während der Fahrt genutzt werden, sondern das Handy in der Schultasche mitgenommen werden.

Beendigung der Teilnahme durch Teilnehmer

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind berechtigt, die Teilnahme an der Kampagne jederzeit zu beenden, indem in den persönlichen App-Einstellungen der Kampagne der Button „Kampagne verlassen“ ausgewählt wird.

Beschränkte Haftung des Landkreises Osnabrück und der Stadt Osnabrück

Der Landkreis Osnabrück und die Stadt Osnabrück haften für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht (Kardinalpflichten), haften der Landkreis Osnabrück und die Stadt Osnabrück auch für sonstige Fahrlässigkeit.

Die Haftung bei nicht grober Fahrlässigkeit geht allerdings keinesfalls über den Schaden hinaus, der angesichts der jeweiligen vereinbarten Leistungen typischerweise vorhersehbar war.

Der Landkreis Osnabrück und die Stadt Osnabrück haften unberührt der vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Landkreises Osnabrück oder der Stadt Osnabrück, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Landkreises Osnabrück oder der Stadt Osnabrück, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Elterninformation – Datenschutz & Verkehrssicherheit

Für Jugendliche unter 16 Jahren ist eine Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten zur Nutzung der App notwendig. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren darf die App nur durch die Erziehungsberechtigten installiert werden. Sie müssen ebenfalls beim Starten der Kampagne zustimmen.

Die Daten werden anonymisiert und sind konform mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Selbstverständlich findet keine Nutzung der Daten für Werbezwecke statt.

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