ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR BIKE TO CAMPUS DORTMUND

Bike to Campus Dortmund

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten zwischen der Stadt Dortmund und den jeweiligen Teilnehmenden, wenn sich der oder die Teilnehmende an der Bike to Campus Kampagne Dortmund durch Zustimmung zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen beteiligt.

Nutzung von App und Kartenmaterial

Die Stadt Dortmund ist lediglich Anbieterin der Bike to Work Kampagne Dortmund. Die Nutzungsrechte an der Bike Citizens App und/oder dem Kartenmaterial ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen den jeweiligen Teilnehmenden und der Anbieterin der App.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an der Bike to Campus Kampagne Dortmund sind alle Personen, die in Dortmund eine Hochschule bzw. eine Universität besuchen. Die Teilnahme ist nur im Team von mindestens zwei und höchstens fünf Personen möglich. Die Teilnahme an der Bike to Campus Kampagne Dortmund ist für die Teilnehmenden kostenlos. Unter Umständen fallen Gebühren bei Dritten durch die Nutzung der erforderlichen Internetverbindung an.

Ziel und Spielregeln

Ziel der Bike to Campus Kampagne Dortmund ist es, möglichst viele Punkte durch Fahrten mit dem Fahrrad oder E-Bike zur Hochschule bzw. zur Universität zu erreichen und dadurch das Bewusstsein für umweltfreundliche Mobilität zu stärken. Es ist den Teilnehmenden untersagt, die Ergebnisse durch Fahrten mit anderen Verkehrsmitteln als Fahrrädern oder E-Bikes, oder auf sonstige Weise zu manipulieren.

Ausschluss von Teilnehmenden

Die Stadt Dortmund behält sich vor, einzelne Teilnehmende oder Teams von der Bike to Campus Kampagne Dortmund auszuschließen, die schuldhaft gegen diese allgemeinen Teilnahmebedingungen oder die Spielregeln verstoßen haben.

Beendigung der Teilnahme durch Teilnehmer*innen

Die Teilnehmenden sind berechtigt, die Teilnahme an der Bike to Campus Kampagne Dortmund jederzeit zu beenden, indem in den persönlichen App-Einstellungen der Kampagne der Button „Kampagne verlassen“ ausgewählt wird.